Leistungen

Wertgutachten & Fahrzeugbewertung

Marktgerechte, unabhängige Bewertung Ihres Fahrzeugs – für Kauf, Verkauf, Versicherung, Erbschaft oder Streitfall.

Wann brauche ich ein Wertgutachten?

Ein Wertgutachten wird immer dann benötigt, wenn der Wert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Stichtag verbindlich festgestellt werden muss. Typische Anlässe sind die Entnahme eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen – etwa auf Anforderung des Finanzamts – sowie Erbschaften, Scheidungsverfahren oder ähnliche Konstellationen, in denen Vermögensverhältnisse geklärt werden müssen. Wir ermitteln dabei sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Verkehrswert, zu dem sich das Fahrzeug zum jeweiligen Stichtag hätte veräußern lassen.

Oldtimer-Wertgutachten

Viele Oldtimerversicherungen setzen ein Wertgutachten mit Marktwertanalyse voraus. Wir erstellen diese Gutachten mithilfe des GTÜ Klassiker Portals – einer anerkannten Bewertungsgrundlage, die von Oldtimerversicherungen akzeptiert wird.

Wie wird der Fahrzeugwert ermittelt?

Die Wertermittlung erfolgt auf Basis einer Marktrecherche zum aktuellen Fahrzeug sowie unter Nutzung einschlägiger Bewertungsportale und Datenbanken zur Fahrzeugbewertung.

Für eine Bewertung Ihres Fahrzeugs sprechen Sie uns direkt an.

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Wertgutachten – FAQ

Wertgutachten werden gefordert, wenn der Wert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Stichtag festgestellt werden muss – etwa beim Finanzamt bei Entnahme aus dem Betrieb, bei Erbschaften oder Scheidungen. Wir ermitteln dabei sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Verkehrswert, zu dem sich das Fahrzeug veräußern ließe.
Viele Oldtimerversicherungen fordern ein Wertgutachten mit Marktwertanalyse. Wir erstellen diese Gutachten mithilfe des GTÜ Klassiker Portals und stellen sicher, dass das Gutachten von Oldtimerversicherungen anerkannt wird.

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