Unverschuldeter Unfall?

Brauchen Sie wirklich einen Gutachter?
Ja – und für Sie kostenlos.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Gutachten vollständig. Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen.

0 € für Sie
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten.
Freie Wahl
Sie bestimmen den Sachverständigen – nicht die Versicherung.
Direkte Abrechnung
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Der Gutachter der Versicherung arbeitet nicht für Sie.

Die gegnerische Versicherung beauftragt und bezahlt ihren Gutachter selbst – mit dem Ziel, die Auszahlung gering zu halten. Ein eigenes, neutrales Gutachten erfasst dagegen alle Positionen, die Ihnen zustehen.

Versicherungsgutachten
Im Auftrag des Gegners
  • Gekürzte Stundenverrechnungssätze
  • Keine UPE-Aufschläge auf Ersatzteile
  • Gestrichene Verbringungskosten
  • Kleingerechnete Wertminderung
  • Bezahlt und beauftragt von der Versicherung
Unabhängiges Gutachten
In Ihrem Interesse
  • Volle, fach- und sachgerechte Reparaturkosten
  • Merkantile Wertminderung korrekt ausgewiesen
  • Nutzungsausfall & Mietwagengrundlage
  • Neutral und gerichtsfest
  • Ausschließlich in Ihrem Interesse

Bei 5.000 € Schaden liegen schnell 1.000–2.000 € dazwischen. Genau dieses Geld bleibt sonst auf der Strecke.

Selbst-Check: Lohnt sich ein Gutachten für Sie?

Drei kurze Fragen – die Einschätzung erscheint sofort. Ehrlich: Wenn sich ein Gutachten nicht lohnt, sagen wir Ihnen das auch.

Frage 1 Wer hat den Unfall verschuldet?
Frage 2 Wie hoch schätzen Sie den Schaden?
Frage 3 Wurde Ihnen ein Gutachter der Versicherung angeboten?

Beantworten Sie die Fragen, um Ihre persönliche Einschätzung zu sehen.

Schicken Sie uns ein Foto – kostenlose Ersteinschätzung

Am einfachsten beurteilen wir Ihren Fall anhand von Fotos. Schicken Sie sie uns direkt per WhatsApp – schnell vom Handy, ganz ohne Formular.

Kein WhatsApp? Rufen Sie uns an unter 034292 68511 oder schreiben Sie an post@sv-salwender.de.

Häufige Fragen

Reicht nicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Für die reinen Reparaturkosten ja. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall bewertet die Werkstatt aber nicht neutral – und genau diese Positionen bestimmen die Höhe Ihres Anspruchs.

Reicht das Gutachten der gegnerischen Versicherung?

Sie müssen es nicht akzeptieren. Es wird vom Gegner bezahlt und fällt erfahrungsgemäß niedriger aus. Sie haben Anspruch auf einen eigenen, neutralen Sachverständigen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Wie lange dauert das?

Die Besichtigung erfolgt kurzfristig, das Gutachten meist innerhalb weniger Werktage.

Bekomme ich auch Mietwagen / Nutzungsausfall?

Ja. Das Gutachten weist die Ausfalldauer aus und bildet damit die Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.

Und wenn mein Schaden doch klein ist?

Dann sagen wir Ihnen das ehrlich. Die Ersteinschätzung anhand Ihrer Fotos ist kostenlos.

Schicken Sie uns ein Foto – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.

Als Ihr Kfz-Gutachter in Leipzig kommen wir nach dem Unfall direkt zu Ihnen – in alle Stadtteile und ins Umland.

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